ASUS ROG G752VM - Non-Voice-Geräte 

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Non-Voice-Geräte

Anrufbeantworter und Freisprechtelefone können genau wie Modems, Faxgeräte,

automatische Wählgeräte und Alarmsysteme zugelassen werden. Geräte,

bei denen die End-to-End-Sprachqualität durch Regulationen festgelegt ist

(z. B. Mobiltelefone, und in einigen Ländern auch schnurlose Telefone), sind

ausgeschlossen.

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Diese Tabelle zeigt die Länder an, die zurzeit den

CTR21-Standard anwenden.

Land

Angewandt

Mehr Tests

Österreich

1

Ja

No

Belgien

Ja

No

Tschechien

No

Keine Angabe

Denmark

1

Ja

Ja

Finland

Ja

No

Frankreich

Ja

No

Deutschland

Ja

No

Griechenland

Ja

No

Ungarn

No

Keine Angabe

Island

Ja

No

Irland

Ja

No

Italien

Schwebend

Schwebend

Israel

No

No

Lichtenstein

Ja

No

Luxemburg

Ja

No

Niederlande

1

Ja

Ja

Norwegen

Ja

No

Polen

No

Keine Angabe

Portugal

No

Keine Angabe

Spanien

No

Keine Angabe

Schweden

Ja

No

Schweiz

Ja

No

Vereinigtes Königreich

Ja

No

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Diese Information wurde von CETECOM kopiert und wird ohne Haftung

angeboten. Für Aktualisierungen zu dieser Tabelle besuchen Sie bitte http://www.

cetecom.de/technologies/ctr_21.html

1 Nationale Regulationen gelten nur, wenn das Gerät Pulswahl verwendet (der

Hersteller kann in seinem Handbuch angeben, dass das Gerät nur DTMF-Signale

unterstützt, was zusätzliche Tests überflüssig machen würde).

In den Niederlanden sind für seriellen Anschluss und Anruferkennung zusätzliche

Tests erforderlich.